Sachen können mit dem Bus nur dann befördert werden, wenn sie zur Beförderung mit dem eingesetzten Fahrzeug geeignet sind. Dies bedeutet:
Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von Sachen im Bus ist daher leider nicht möglich. Gefährliche Gegenstände sind von der Beförderung ausdrücklich ausgeschlossen.
Als Sachen gelten:
Besondere Bestimmungen zum Handgepäck:
Handgepäck sind ein oder mehrere Stücke bis 50 kg Gesamtgewicht, die ein einzelner Fahrgast tragen kann. Dieser hat das Handgepäck selber im Bus unterzubringen und zu beaufsichtigen.
Besondere Bestimmungen zu Hunden und anderen Tieren:
Diese werden unentgeltlich und nur unter Aufsicht einer dazu geeigneten Person befördert.
Hunde, die mitreisende Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Ausgenommen hiervon sind Blinden- und Führhunde sowie Diensthunde der Sicherheitsbehörden im Einsatz.
Kleintiere sind in geeigneten Behältern mitzunehmen.