Die Beförderung von Reisegruppen ist im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich, kann aber nicht generell zugesichert werden. Deshalb ist für Reisegruppen eine Anmeldung erforderlich.
Dabei gilt:
- Bei Reisegruppen wird pro Person der halbe Preis des Regelfahrscheins für die jeweilige Relation erhoben.
- Der ermäßigte Fahrpreis wird für mindestens 10 Personen berechnet.
- Bei Kindereisegruppen zählen zwei Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr tarifmäßig als eine Person.
- Kinder-Reisegruppen unter 6 Jahre werden unentgeltlich befördert.
- Die Preisermäßigung wird nur für angemeldete Reisegruppen gewährt.