Einzelfahrscheine
gelten am Lösungstag. Die Geltungsdauer endet um 03.00 Uhr des folgenden Tages. eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. An Kinder vom vollendeten 6. bis vollendetem 15. Lebensjahr werden Regelfahrscheine mit rund 40 % Ermäßigung ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten (6er-Karten/10er-Karten)
gelten ab dem Lösungstag 6 Monate. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Senioren/Seniorinnen ab vollendetem 65. Lebensjahr sind zum Kauf einer Senioren-Sechserkarte berechtigt. Diese ist gegenüber dem Kauf von Einzelfahrqausweisen um rund 40 % ermäßigt. Für 2 Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15 Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
Vario-Karte (7TAge, 31 Tage)
Vario-Karten gelten ab Ausgabetag 7 bzw. 31 Tage aufeinander folgende Kalendertage bis 12.00 Uhr des dem letzten Geltunstag folgenden Tages. Sie sind übertragbar und können jeweils von einer Person zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen. Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Vario 31 Senioren
Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr können eine Vario 31 Seniorenkarte kaufen. Sie ist gültig von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkung. Gegenüber der Vario 31 ist sie um ein Drittel ermäßigt und nicht übertragbar.
Schülerwochenkarte/Schülermonatskarte
Schülermonatskarten und -wochenkarten erhalten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres alle Personen, nach vollendung des 15. Lebensjahres Personen mit besonderer Berechtigung, z. B. Schüler an weiterführenden Schulen, Auszubildende, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen jahr etc. Die Fahrkarten können jewils von der Person zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungssdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden und sind nicht übertragbar.
Familienkarte
Die Familienkarte berechtigt ein oder zwei Erwachsene mit bis zu vier Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu einer Hin- und Rückfahrt auf der gewählten Fahrstrecke.
Die Familientageskarte ist vor Antritt der ersten Fahrt mit der Unterschrift eines der erwachsenen Fahrtteilnehmers zu versehen und nicht weiter übertragar. Sie gilt an dem Tag, an dem sie gelöst wird; am Samstag gültige Fahrausweise gelten auch am Sonntag (Rückfahrt).
In den Waben 299 Amberg, 279 Sulzbach-Rosenberg, 369 Schwandorf und 163 Weiden ist ein mehrfacher Umstieg erlaubt.
Umwelt-Fahrausweis (Umweltticket)
Der Umweltfahrausweis ist vom Fahrgast für mindestens zwölf Monate mit einem besonderen Vordruck zu bestellen. Die monatlichen Kosten entsprechen in etwa dem einer Monatskarte im Abo abzüglich des von dem Landkreis Neustadt/WN übernommenen Fahrpreisanteils.
Der Fahrpreis wird in 12 bequemen Monatsraten vom Konto abgebucht.
Der vergünstigte Umwelt-Fahrausweis ist nicht übertragbar und gilbt nur für Bewohner des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab mit Ausnahme von Schülern.
Semesterticket
Studenten der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden erhalten auf Antrag ein Semesterticket, gültig vom 15. März bis 30. Juli (Sommersemester) bzw. 1. Oktober bis 15. Februar (Wintersemester). Dem Antrag ist eine Immatrikulationsbescheinigung und ein Passbild beizulegen. Der Fahrpreis wird in 4 Montsraten abgebucht.