Um eine Schülerwochen- oder Schülermonatskarte ab dem vollendeten 15. Lebenjahr zu erhalten, benötigen Sie eine vollständig ausgefüllte Berechtigungskarte. Diese Karte muss von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb etc. und anschließend von der Geschäftsstelle der NWN, Am Wörnzgraben 3 in Weiden abgezeichnet werden. Die Berechtigungskarte stellt einen Teil des Fahrscheins dar. Nur Zusammen im Verbund mit der Schülerwochen- oder Schülermonatskarte bestitzt man einen gültigen Fahrschein.